Der eingewachsene Zehennagel ist eine Erkrankung, bei der es durch Druck von außen bzw. durch Nagelfehlwachstum (Onychodystrophie bzw. Nagelwachstumsstörung), vor allem im Bereich der Großzehe am äußeren, aber auch am inneren Nagelwall zu einer schmerzhaften, andauernden entzündlichen Veränderung kommen kann. Meist wird diese sehr häufig auftretende Erkrankung auch durch falsche Nagelpflege hervorgerufen: Durch das zu kurze Schneiden, in Verbindung mit dem Abrunden der seitlichen Ecken, können sich die Nägel buchstäblich in den seitlichen Nagelwall "hineinbohren". Häufig tritt diese Erkrankung im Jugendalter auf, jedoch sind auch ältere Patienten davon betroffen.
Es gibt eine Reihe von nicht operativen Behandlungsmaßnahmen wie Nagelspange, Nagelpflege, Entlastung durch weiteres Schuhwerk, und Änderung der Fußhygiene.
Bei fortgeschritteneren Befunden, chronischer Entzündung, Schmerzen und frustraner konservativer Therapie besteht eine gute Operationindikation.
Mittels des minimalinvasiven Laserverfahrens mit dem CO2 Laser werden die Patienten unaufwendig und nachhaltig von der Erkrankung befreit. Die Operation wird in örtlicher Betäubung durchgeführt. Gerade Patienten, die damit schlechte Erfahrung gemacht haben, sind bei uns in der Praxis besonders gut aufgehoben, da wir im Umgang mit sensiblen Patienten bestens geschult sind.
Die Patienten sind nach der chirurgischen Lasertherapie normalerweise schnell entzündungs- und schmerzfrei. Vollbelastung ist normalerweise sofort oder am nächsten Tagen möglich. Ein Antibiotikum ist in der Nachbehandlung nicht erforderlich. Für den Tag der Operation erhalten die Patienten zwei Tabletten Ibuprofen 400 mg. Die Nachbehandlung erfolgt mittels eines speziellen antiseptischen Salben und Pflastermanagements durch die Patienten selbst und wird per E-Mail Korrespondenz und Foto kontrolliert. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Erkrankung wieder auftritt, ist bei der lasergestützten Therapie deutlich niedriger als bei der konventionellen Form der Operation.
Leider handelt es sich bei diesem Verfahren um eine Selbstzahlerleistung, da die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten nicht übernehmen.
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